Anwaltskosten

Beim ersten Kontakt informieren wir Sie transparent über die Anwaltskosten.

Dabei klären wir gemeinsam mit Ihnen ab, welche Leistungsträger die Anwaltskosten direkt decken oder zumindest eine Kostengutsprache leisten könnten.

Sofern ein Haftpflichtiger für Ihren Schaden einstehen muss, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, so gehören auch die Anwaltskosten zum Schaden. Die Haftpflichtversicherung kommt daher für die Kosten Ihres Anwalts auf.

Allenfalls verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, welche eine Kostengutsprache leisten kann. Unter Umständen besteht überdies die Möglichkeit, Leistungen gemäss Opferhilfegesetz oder unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen.

Unsere Dienstleistungen berechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Basis eines vereinbarten Stundenansatzes. Ergänzend kommen das kantonale Anwaltsgesetz und die Parteikostenverordnung zur Anwendung.